Die französische Finanzmarktaufsichtsbehörde (AMF) hat den Zugang zur Kryptowährungsbörse Bybit für Bürger des Landes gesperrt, mit Verweis auf fehlende erforderliche Lizenzen. Laut der jüngsten Erklärung der AMF ist Bybit nicht berechtigt, Dienstleistungen für digitale Vermögenswerte in Frankreich anzubieten, da sie nicht als Anbieter von Dienstleistungen für digitale Vermögenswerte (DASP) registriert ist.

Nach französischem Recht müssen Unternehmen, die Dienstleistungen mit digitalen Vermögenswerten anbieten, sich bei der AMF registrieren lassen. Diese Registrierung ist erforderlich, um Kleinanleger vor Betrug zu schützen und Geldwäsche zu verhindern. Da Bybit diese obligatorische Registrierung nicht bestanden hat, wurde ihre Tätigkeit in Frankreich als illegal eingestuft.

Vor etwas mehr als einem Monat hatte die AMF bereits eine Warnung in Bezug auf eine andere Kryptowährungsbörse, Bitget, herausgegeben. Diese Plattform war ebenfalls nicht als DASP registriert und wurde ab dem 7. November 2023 wegen Verstoßes gegen französische Vorschriften auf die schwarze Liste gesetzt.

Zuvor hatten die französischen Behörden auch die größte Kryptowährungsbörse Binance ins Visier genommen. Im Jahr 2022 begann eine Untersuchung der französischen Tochtergesellschaft von Binance wegen illegaler Bereitstellung von Kryptowährungsdiensten und Nichteinhaltung der Anti-Geldwäsche-Vorschriften. Dennoch hat Binance im Mai 2023 die obligatorische Registrierung bestanden und eine Lizenz von der Finanzmarktaufsichtskommission Frankreichs erhalten, was es ihr ermöglicht, legal auf dem französischen Markt tätig zu sein.

Auf diese Weise setzen die Regulierungsbehörden in Frankreich ihre harte Kontrolle über die Aktivitäten der Kryptowährungsbörsen fort, um sicherzustellen, dass ihre Arbeit den lokalen gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Rechte der Anleger geschützt werden.