Ein Bundesrichter in San Francisco hat Anwälten, die Google wegen angeblicher Verletzungen des Datenschutzes verklagten, rund 147 Millionen US-Dollar an Gebühren zugesprochen. Die Entscheidung folgt auf ein Geschworenengerichtsurteil, wonach Google angeblich App-Aktivitätsdaten von rund 98 Millionen Nutzern gesammelt hatte, die das Tracking explizit deaktiviert hatten.
Hintergrund des Verfahrens
Im Kern geht es um den Fall Rodriguez et al v. Google LLC. Ein Geschworenengericht hatte im September 2025 einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 425,65 Millionen US-Dollar festgestellt; dieser Betrag stieg nach Hinzurechnung von Vorzins auf etwa 440,35 Millionen US-Dollar.
Der Anspruch richtete sich gegen die Praxis, App-Aktivitätsdaten von Personen zu erfassen, obwohl diese die Tracking-Option ausgeschaltet hatten. Der Prozess begann im Juli 2020 mit der Klage des leitenden Klägers Anibal Rodriguez und erstreckte sich über mehr als fünf Jahre umfangreicher Prozessführung und Discovery.
Die Gebührensumme und ihre Begründung
US-District-Judge Richard Seeborg bewilligte den Anwälten von Boies Schiller Flexner LLP, Susman Godfrey LLP und Morgan & Morgan Gebühren in Höhe von etwa 147 Millionen US-Dollar. Das Gericht begründete die Summe mit der Bedeutung, der Komplexität und dem Umfang der Arbeit in dem Verfahren.
Die Rechtsvertretung dokumentierte mehr als 49.670 geleistete Anwaltstunden und erreichte damit einen lodestar – die Basisberechnung für angemessene Gebühren – von über 56 Millionen US-Dollar. Die zuerkannten fast 147 Millionen Dollar entsprechen einem Multiplikator von rund 2,6 auf diesen Lodestar.
- Geschworenensumme (kompensatorisch): 425,65 Mio. USD
- Gesamt mit Zinsen: ca. 440,35 Mio. USD
- Anwaltliche Stunden: >49.670
- Lodestar: >56 Mio. USD
- Gebührenzuschlag: ~147 Mio. USD (Multiplikator ~2,6)
Richter Seeborg wies zudem auf die oft beträchtliche Diskrepanz zwischen den Gebühren, die Anwälte erhalten, und dem Betrag hin, den einzelne Klassenmitglieder ausgezahlt bekommen. In diesem Fall dürften die rund 98 Millionen betroffenen Nutzer jeweils weniger als 5 US-Dollar erhalten.
Einige Mitglieder der Betroffenenklasse hatten gegen die Höhe der Gebühren Einspruch erhoben. Das Gericht berücksichtigte diese Einwände, bestätigte jedoch letztlich die Rechtfertigung für die zuerkannten Gebühren aufgrund der Leistungen der Klägeranwälte und der Komplexität des Falles.
Die Entscheidung von Richter Seeborg schloss auch Googles Antrag auf Aufhebung des Geschworenenergebnisses aus; das Urteil und die Feststellungen der Jury blieben damit aufrechterhalten. Damit ist die gerichtliche Billigung der finanziellen Aspekte des Vergleichs bzw. der Auszahlungssumme vorerst bestätigt.








